KI-Transparenz

Diese Seite informiert Sie gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung / EU AI Act) über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Learny® School.

1. KI-System-Identifikation

Primärer KI-AnbieterMistral AI SAS (Paris, Frankreich — EU-Unternehmen)
Primäres KI-ModellMistral Medium (EU-gehostet)
Ergänzender AnbieterGoogle LLC (Google Gemini 3 Flash sowie Google Cloud Text-to-Speech, jeweils Paid Tier) — für einzelne spezialisierte Features (Sprachausgabe von Lernkarten und Podcasts, Konversationsübung in Sprachfächern)
Bereitsteller (Deployer)Emanuel Schmacher e.U., Sielach 76, 9133 Sittersdorf, Österreich
Kontaktinfo@learny.page

2. Zweck des KI-Einsatzes

Learny® School setzt Künstliche Intelligenz ausschließlich zur Unterstützung des Lernprozesses ein:

  • Lernkarten-Generierung: Erstellung von Lernkarten basierend auf dem österreichischen Lehrplan, abgestimmt auf Fach, Schulstufe und Kompetenzbereich.
  • Quiz-Erstellung: Generierung von Quizfragen (Multiple Choice, Lückentext, Wahr/Falsch, Zuordnung) zu den Lerninhalten.
  • Erklärungen und Beispiele: Ergänzende Erklärungen, Grammatikhinweise und Beispielsätze für Lernkarten.
  • Zusammenfassungen, Podcasts, Konversationsübung in Sprachfächern:zusätzliche Lernformate zur Festigung und Wiederholung. Die Konversationsübung erlaubt es Schülerinnen und Schülern, in der jeweiligen Lernsprache (z. B. Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) frei zu reden, Vokabeln in Dialogen zu trainieren oder Rollenspiele zu führen; die KI antwortet sprachlich passend und gibt grammatikalische Korrekturen.
  • Vorlesefunktion (Text-to-Speech) für Lernkarten und Podcasts:In Sprachfächern können Lernkarten beim Umdrehen automatisch vorgelesen werden, um Aussprache und Hörverstehen zu unterstützen. Auch generierte Podcasts werden über dieselbe Sprachausgabe vertont.
  • Die KI trifft keine pädagogische Bewertung, vergibt keine Noten und entscheidet nicht über den Bildungsweg; die pädagogische Gesamtbewertung bleibt bei der Lehrkraft.

Die KI wird nicht eingesetzt für:

  • Benotung oder zeugnisrelevante Bewertung von Schülerleistungen
  • Entscheidungen über Schulzugang, Aufnahme, Versetzung oder Abschluss
  • Profiling oder automatisierte Einzelfallentscheidungen (Art. 22 DSGVO)
  • Prüfungsüberwachung oder Verhaltenserkennung
  • Werbung oder kommerzielle Profilbildung

3. Verwendete Modelle

EU-First-Ansatz: Learny® School nutzt primär einen europäischen KI-Anbieter. Dadurch bleibt die Verarbeitung Ihrer Lern-Eingaben regelmäßig innerhalb der EU und unterliegt direkt der DSGVO — ohne Umweg über US-Standardvertragsklauseln.

Primär: Mistral Medium (Mistral AI SAS, Paris, Frankreich) — ein Sprachmodell eines europäischen Anbieters, eingesetzt für die Generierung von Lernkarten, Quizfragen und Zusammenfassungen. Eingaben werden gemäß den Nutzungsbedingungen von Mistral AI nicht zur Modelltrainierung verwendet. Mistral AI unterliegt als französisches Unternehmen unmittelbar der DSGVO.

Ergänzend: Google Cloud Text-to-Speech und Google Gemini 3 Flash (Google LLC) — werden für einzelne spezialisierte Funktionen eingesetzt, für die derzeit kein gleichwertiges EU-Modell zur Verfügung steht: Text-to-Speech (Vorlesen von Lernkarten in Sprachfächern und Vertonung generierter Podcasts) sowie Konversationsübung (frei reden, Vokabel-Dialog, Rollenspiel in der jeweiligen Lernsprache, mit grammatikalischen Korrekturen). Beide Dienste laufen im Paid Tier; Eingaben werden gemäß Googles API-Nutzungsbedingungen nicht zur Modellverbesserung verwendet.

4. Einordnung unter der EU-KI-Verordnung

Ehrliche Einordnung: Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) stuft in Anhang III Ziffer 3 bestimmte Bildungs-KI-Systeme als „hochriskant“ ein — insbesondere Systeme, die über Bildungszugang entscheiden, Lernergebnisse bewerten, das Bildungsniveau beurteilen oder Prüfungsverhalten überwachen. Diese Pflichten werden ab 2. August 2026 voll wirksam.

Learny® School nutzt KI ausschließlich zur Content-Generierung (Lernkarten, Quizfragen, Erklärungen, Zusammenfassungen, Podcasts, Schularbeits-Fragen), zur Sprachausgabe (Text-to-Speech) sowie für die Konversationsübung in Sprachfächern. Die Plattform:

  • trifft keine Entscheidungen über Zugang zu oder Aufnahme in Bildungseinrichtungen (Anhang III Z 3 lit. a EU-KI-VO),
  • setzt keine KI zur Bewertung von Lernergebnissen ein, die den Bildungsweg steuert (Anhang III Z 3 lit. b EU-KI-VO). Schularbeitsfunktion (zeugnisrelevant): Die KI generiert lediglich Fragen- vorschläge; jede Lehrkraft prüft, kuratiert und gibt diese vor der Schularbeit frei. Die Bewertung der Schüler-Antworten erfolgt deterministisch durch Zeichenvergleich (Multiple Choice, Wahr/Falsch, Lückentext, Zuordnung) bzw. manuell durch die Lehrkraft (Aufsatzfragen / „freeResponse“). Es findet keine KI-gestützte Notenvergabe oder Punktevergabe statt; die pädagogische Gesamtbewertung verbleibt vollständig bei der Lehrkraft. Die Rückmeldung „richtig/falsch“ im Lern-Quiz (Selbstlernmodus) dient ausschließlich dem Selbstlernen und ist nicht zeugnisrelevant.
  • führt keine Beurteilung des angemessenen Bildungsniveaus durch (Anhang III Z 3 lit. c EU-KI-VO),
  • überwacht keine Prüfungen oder Schülerverhalten (Anhang III Z 3 lit. d EU-KI-VO); insbesondere kommen weder Webcam-Aufzeichnung, Augen-/Mausverfolgung noch KI-gestützte Plagiats- oder Verhaltensanalyse zum Einsatz.

Da die KI in der Schularbeitsfunktion ausschließlich Inhalte erzeugt und nicht bewertet, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich von Anhang III Z 3 lit. b EU-KI-VO (Hochrisiko-Bewertungssysteme). Auf Grundlage dieser Abgrenzung ordnen wir Learny® School als KI-System mit begrenztem Risiko ein und erfüllen die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU-KI-VO: Nutzerinnen und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System interagieren; KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet; generierte Texte werden mit einem Hinweis auf die KI-Erzeugung versehen.

Diese Einordnung wird laufend überprüft. Sollte zukünftig KI auch zur automatischen Bewertung freier Schüler-Antworten in zeugnisrelevanten Schularbeiten eingesetzt werden, wird die Einordnung als Hochrisiko-KI-System angepasst und die entsprechenden Pflichten (Risikomanagement, Daten-Governance, Aufzeichnungs-, Aufsicht- und Genauigkeitspflichten) umgesetzt.

5. Datenverarbeitung

5.1 Welche Daten werden an den KI-Anbieter übermittelt?

  • Gewähltes Fach, Schulstufe und Kompetenzbereich (Lehrplan-Kontext)
  • Optionale Texteingaben (z.B. spezifische Themen, Fragen oder Antworten im Quiz-Gespräch)
  • Sprachauswahl (in der Regel Deutsch)

Es werden keine direkt identifizierenden Daten (Name, E-Mail, Klasse, Schule) an das KI-Modell übermittelt. Ein interner Log vermerkt die Nutzer-Kennung ausschließlich für Rate-Limit- und Missbrauchserkennung; dieser Log wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht.

5.2 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Vor der ersten KI-Nutzung werden Sie über die Datenverarbeitung informiert und um Zustimmung gebeten.

5.3 Serverstandorte und Drittlandübermittlung

Im Normalbetrieb (Mistral AI) erfolgt die KI-Verarbeitung auf Servern innerhalb der Europäischen Union durch ein EU-Unternehmen (Mistral AI SAS, Frankreich) — keine Drittlandübermittlung, direkte Anwendbarkeit der DSGVO.

Für einzelne spezialisierte Funktionen (Text-to-Speech zum Vorlesen von Lernkarten und Podcasts sowie Konversationsübung in Sprachfächern) erfolgt eine Verarbeitung auf Servern von Google (auch in den USA). Diese Übermittlung ist abgesichert durch Googles Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) sowie den EU-US Data Privacy Framework. Details siehe Datenschutzerklärung.

5.4 Speicherdauer

KI-Interaktionsprotokolle werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Die generierten Lerninhalte werden im Benutzerkonto gespeichert und bei Kontolöschung vollständig entfernt.

6. Kennzeichnung von KI-Inhalten

KI-generierte Inhalte werden in Learny® School als solche gekennzeichnet. Lernkarten, Quizfragen, Zusammenfassungen und andere generierte Artefakte tragen einen entsprechenden Hinweis. Damit erfüllen wir die Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 50 Abs. 2 EU-KI-VO.

7. Menschliche Aufsicht

Nutzerinnen und Nutzer sowie — im schulischen Einsatz — Lehrkräfte behalten die volle Kontrolle über KI-generierte Inhalte:

  • Alle generierten Lernkarten und Quizfragen können bearbeitet, korrigiert oder gelöscht werden.
  • Lehrkräfte können Inhalte vor der Zuweisung an Schüler:innen überprüfen.
  • Fehlerhaft generierte Inhalte können jederzeit entfernt werden.
  • Die KI-Generierung ist optional — Inhalte können auch manuell erstellt werden.
  • Die pädagogische Gesamtbeurteilung (Noten, Lernfortschritt) liegt in der alleinigen Verantwortung der Lehrkraft.

8. Einschränkungen und Haftung

KI-generierte Inhalte können Fehler, Ungenauigkeiten, veraltete Angaben oder unvollständige Informationen enthalten. Sie dienen ausschließlich Bildungszwecken und ersetzen nicht die fachliche Beurteilung durch Lehrkräfte. Empfehlung: Vor Schularbeiten, Tests oder Maturaprüfungen KI-generierte Inhalte mit anerkannten Quellen abgleichen.

Zur Haftung siehe Punkt 10 der AGB.

9. Ihre Rechte

In Bezug auf die KI-Verarbeitung haben Sie das Recht:

  • Einwilligung widerrufen: Sie können Ihre Einwilligung zur KI-Nutzung jederzeit widerrufen. Die Plattform ist auch ohne KI-Funktionen nutzbar (mit eingeschränktem Funktionsumfang).
  • Datenlöschung: Sie können die Löschung aller KI-generierten Inhalte und Interaktionsprotokolle verlangen.
  • Auskunft: Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten an das KI-System übermittelt wurden.
  • Beschwerde: Sie können sich bei der Datenschutzbehörde beschweren (siehe Datenschutzerklärung, Punkt 10).

Kontakt: info@learny.page

10. Konformitätserklärung

Learny® School erfüllt die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung) für KI-Systeme mit begrenztem Risiko.

Verantwortlich: Emanuel Schmacher e.U., Sielach 76, 9133 Sittersdorf, Österreich

Stand: 19. April 2026