Auftragsverarbeitungsvereinbarung

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
in Verbindung mit dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG)

Learny® School — Lernplattform für österreichische Schulen
Stand: April 2026

§ 1 Vertragsparteien

Verantwortlicher (Auftraggeber):

Die Schule bzw. der Schulerhalter, der eine Schullizenz für Learny® School abschließt
(nachfolgend „Auftraggeber")


Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer):

Emanuel Schmacher e.U.
Sielach 76, 9133 Sittersdorf, Österreich
E-Mail: info@learny.page
(nachfolgend „Auftragnehmer")

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der Lernplattform „Learny® School".
  2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der Schullizenz. Nach Beendigung der Lizenz werden sämtliche personenbezogenen Daten gemäß § 10 dieser Vereinbarung gelöscht oder zurückgegeben.
  3. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich im Gebiet der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nur im Rahmen von § 7 dieser Vereinbarung.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:

§ 4 Kategorien betroffener Personen

§ 5 Art der personenbezogenen Daten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet.

§ 6 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  1. Personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
  2. Sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  3. Alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen (siehe § 8 dieser Vereinbarung).
  4. Weitere Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers einzusetzen (siehe § 7).
  5. Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen gemäß Art. 15–22 DSGVO zu unterstützen.
  6. Den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32–36 DSGVO zu unterstützen (Datensicherheit, Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung).
  7. Nach Beendigung der Verarbeitung alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
  8. Dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
  9. Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls eine Weisung nach Einschätzung des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

UnternehmenZweckStandortGarantien
Google Cloud / FirebaseHosting, Datenbank, AuthentifizierungEU (Frankfurt)Standardvertragsklauseln, EU-US DPF
Mistral AI SAS (Paris, Frankreich)Primärer KI-Anbieter: Generierung von Lernkarten, Quiz, ZusammenfassungenEU (Frankreich)EU-Unternehmen, unmittelbar DSGVO-verpflichtet, keine Modelltrainierung, nur bei Einwilligung
Google LLC (Google Gemini / Google Cloud)Ergänzender Anbieter für spezialisierte Features ohne EU-Äquivalent: Text-to-Speech und KI-GesprächUSAStandardvertragsklauseln, EU-US DPF, keine Modelltrainierung, nur bei Einwilligung

Die Einschaltung weiterer oder anderer Unterauftragsverarbeiter bedarf der vorherigen schriftlichen oder elektronischen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über beabsichtigte Änderungen. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft gemäß Art. 32 DSGVO insbesondere folgende Maßnahmen:

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung und Evaluierung

§ 9 Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

  1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
  2. Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personengruppen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
  3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Meldung an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) und bei der Benachrichtigung betroffener Personen.

§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten

  1. Nach Beendigung der Schullizenz löscht der Auftragnehmer sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  2. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten vor der Löschung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON) zurückgegeben.
  3. Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Löschung schriftlich oder elektronisch.

§ 11 Kontroll- und Prüfrechte

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung und der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zu überprüfen.
  2. Überprüfungen können durch Anfragen, Vor-Ort-Inspektionen oder durch einen beauftragten Prüfer erfolgen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Auftraggeber, sofern kein Verstoß festgestellt wird.
  3. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung.

§ 12 Haftung

Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den Bestimmungen der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie nach den einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Rechts.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Diese Vereinbarung tritt mit Abschluss der Schullizenz in Kraft und endet automatisch mit deren Beendigung.
  2. Die Pflichten zur Löschung (§ 10), zur Vertraulichkeit (§ 6 Abs. 2) und zur Unterstützung bei der Wahrung von Betroffenenrechten gelten über die Beendigung der Vereinbarung hinaus fort.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt, Österreich.
Ort, Datum


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Auftraggeber (Schule)
Ort, Datum


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Auftragnehmer (Emanuel Schmacher e.U.)